mavo82
26.09.2011, 23:04
Hallo zusammen,
da es vielleicht noch mehr Leute interessiert, möchte ich hier ein wenig über den Acer-Service und meinem momentanen Streit wegen der Drosselung der neuen TimelineX-Notebooks schreiben. Wer sich angesprochen fühlt und sein Gerät ebenso zurückgeben möchte, darf sich gerne per PN melden.
Ich besitze seit Juni 2011 ein Acer Aspire 3803TG mit der bekannten Drosselungsproblematik. Das Gerät ist mittlerweile das dritte Mal deshalb eingeschickt. Beim ersten Mal wurde ich mit einem Zweizeiler abgespeist, ohne dass das Notebook im Service überhaupt ausgepackt wurde.
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"Designbedingt wird die CPU auf 1.2Ghz heruntergetaktet, wenn eine bestimmte Temperatur der Grafikkarte überschritten wird. Dies ist zur einwandfreien Kühlung des Systems notwendig und stellt keinen Fehler dar."
Ich beschwerte mich daraufhin per Mail und hatte innerhalb weniger Tage auch eine stattliche Anzahl an Mailverkehr mit Acer. Erst ignorierte man mein Problem, dann wurde ich gebeten die neue Biosversion zu flashen (welche bereits beim ersten Einsenden auf dem Gerät war!) und schließlich meinte man, dass man das Problem wohl im Service beheben könne. Also ein weiteres Mal eingeschickt und auch gleich auf die Akkuprobleme hingewiesen (4,5h Laufzeit im Idle-Betrieb, die Panasonic-Zellen scheinen aus Usersicht ein bekanntes Problem zu sein). Das Notebook war 3 Wochen weg und befand sich davon 2 Wochen offiziell "under repair". Die Antwort war wieder ernüchternd:
"Gerät geprüft, das Gerät ist technisch in Ordnung. Battery ok, Kein Hardwarefehler erkennbar."
Diesmal fehlte allerdings das mit eingesendete Netzteil. Acer-Reparaturhotline angerufen und den Fall geschildert. Ich wurde gebeten, das Gerät nochmals einzusenden und das Problem bitte detailliert anzugeben, dann würde man sich das nochmals genauer anschauen. Das Netzteil bzw. ggf. ein neues würde man dann mit zurückschicken.
Um die Zeit zu überbrücken schrieb ich den Acer Support unter Facebook an und fragte, ob man das Notebook denn aufgrund dieses Serienfehlers zurückgeben könne. Nun wurde mir dieser Fehler sogar als Feature verkauft:
"Hallo XYZ, bei der Heruntertaktung der CPU Deines TimelineX 3830TG, die Du beschreibst, handelt es sich in der Tat nicht um einen Serienfehler, sondern um einen wichtigen Teil des Kühlkonzeptes, das Dein Notebook vor Überhitzung schützt. Viele Grüße, Dein Acer Team."
Ich bohrte weiter nach und beklagte, dass die Drosselung beim Spielen permanent greifen würde und das doch nicht Sinn der Sache sein könne. Die Antwort war wieder sehr ernüchternd:
"Hallo XYZ, wir verstehen Deinen Unmut. Leider ist das sog. Throttling bei den meisten, nicht explizit als Hochleistungs-Gaming Notebook konzipierten Laptop Modellen herstellerübergreifend aktuell aus Konzeptionsgründen unumgänglich. Was allerdings nur für den Status Quo gilt, da sich die Technologie rasant weiter entwickelt. Wir bitten um Dein Verständnis! Liebe Grüße, Dein Acer Team."
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Diese Aussage veranlasste mich nun letztendlich dazu, gegen meinen Händler vorzugehen. Ich hatte diesen mehrfach kontaktiert und auf den Fehler hingewiesen. Man wies mich darauf hin, dass ich das Gerät nur einschicken könne, ob an den Händler oder den Hersteller sei letztendlich egal, da der Händler es ohnehin nur weiterschicken würde und das eben nur eine längere Ausfallzeit bedeuten würde. Nachdem ich ihm das Ergebnis der beiden Reparaturversuche mitgeteilt hatte wurde ich darauf hingewiesen, dass eine Rückgabe nicht möglich sei, da das Notebook nunmal nachweislich laut Acer keinen Fehler habe. Nun möchte ich das Ganze rechtlich durchsetzen. Dafür gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten:
a. Anfechtung des Kaufvertrags wegen Eigenschaftsirrtum
b. Argumentation über die Gewährleistung im Sinne eines Sachmangels
Ich habe mich für die Möglichkeit a entschieden und dem Händler nun ein Schreiben zukommen lassen, wo ich die Aufhebung des Kaufvertrags und die Erstattung des vollen Kaufpreises im Austausch gegen die Ware fordere mit Fristsetzung zum 20.Oktober 2011. Der Händler kann dies natürlich ablehnen.
Für diesen Fall gäbe es noch den Plan B. Einen Anwalt habe ich bereits zu Rate gezogen und man würde dann eben Klage erheben und für den Nachweis des erheblichen Sachmangels einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, ein Gutachten zu erstellen. Rechtlich steht der Händler nämlich auf wackligen Füßen, denn die Beweispflicht liegt eigentlich bei ihm. Er argumentiert dabei über den Fehlerbericht der Acer-Werkstatt, die aber nunmal nicht unabhängig ist, sondern natürlich ebenso daran interessiert ist, dass das Gerät nicht zurückwandert.
Ich wiederum stehe rechtlich gut da, da ich von allem oben Behaupteten schriftliche Unterlagen im Original vorliegen habe, die meine Argumentation stützen.
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FAZIT: Was Acer macht, ist in meinen Augen schlichtweg Betrug am Kunden. Es werden Notebooks mit toller Hardware angepriesen und ausgerechnet am Kühlsystem spart man sich die 10 Euro für einen zweiten Lüfter, den das Vorgängermodell noch besaß. Beschwert man sich als Kunde, bekommt man Fehler als Features verkauft und wird darauf hingewiesen, dass andere Hersteller dieselben Probleme haben und es deshalb kein Rückgabegrund sei. Der Hinweis darauf, dass es sich um kein "Hochleistungs-Gaming Notebook" handelt ist in meinen Augen ebenso falsch, da im Werbetext extra damit geworben wird, dass das Notebook für "anspruchsvolle Spiele" konzipiert ist.
Alles in allem kann ich von Acer jedem nur noch abraten, es sei denn, man begnügt sich mit einer 14tägigen Garantiezeit - die allerdings nur beim Onlinekauf gegeben ist !
da es vielleicht noch mehr Leute interessiert, möchte ich hier ein wenig über den Acer-Service und meinem momentanen Streit wegen der Drosselung der neuen TimelineX-Notebooks schreiben. Wer sich angesprochen fühlt und sein Gerät ebenso zurückgeben möchte, darf sich gerne per PN melden.
Ich besitze seit Juni 2011 ein Acer Aspire 3803TG mit der bekannten Drosselungsproblematik. Das Gerät ist mittlerweile das dritte Mal deshalb eingeschickt. Beim ersten Mal wurde ich mit einem Zweizeiler abgespeist, ohne dass das Notebook im Service überhaupt ausgepackt wurde.
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"Designbedingt wird die CPU auf 1.2Ghz heruntergetaktet, wenn eine bestimmte Temperatur der Grafikkarte überschritten wird. Dies ist zur einwandfreien Kühlung des Systems notwendig und stellt keinen Fehler dar."
Ich beschwerte mich daraufhin per Mail und hatte innerhalb weniger Tage auch eine stattliche Anzahl an Mailverkehr mit Acer. Erst ignorierte man mein Problem, dann wurde ich gebeten die neue Biosversion zu flashen (welche bereits beim ersten Einsenden auf dem Gerät war!) und schließlich meinte man, dass man das Problem wohl im Service beheben könne. Also ein weiteres Mal eingeschickt und auch gleich auf die Akkuprobleme hingewiesen (4,5h Laufzeit im Idle-Betrieb, die Panasonic-Zellen scheinen aus Usersicht ein bekanntes Problem zu sein). Das Notebook war 3 Wochen weg und befand sich davon 2 Wochen offiziell "under repair". Die Antwort war wieder ernüchternd:
"Gerät geprüft, das Gerät ist technisch in Ordnung. Battery ok, Kein Hardwarefehler erkennbar."
Diesmal fehlte allerdings das mit eingesendete Netzteil. Acer-Reparaturhotline angerufen und den Fall geschildert. Ich wurde gebeten, das Gerät nochmals einzusenden und das Problem bitte detailliert anzugeben, dann würde man sich das nochmals genauer anschauen. Das Netzteil bzw. ggf. ein neues würde man dann mit zurückschicken.
Um die Zeit zu überbrücken schrieb ich den Acer Support unter Facebook an und fragte, ob man das Notebook denn aufgrund dieses Serienfehlers zurückgeben könne. Nun wurde mir dieser Fehler sogar als Feature verkauft:
"Hallo XYZ, bei der Heruntertaktung der CPU Deines TimelineX 3830TG, die Du beschreibst, handelt es sich in der Tat nicht um einen Serienfehler, sondern um einen wichtigen Teil des Kühlkonzeptes, das Dein Notebook vor Überhitzung schützt. Viele Grüße, Dein Acer Team."
Ich bohrte weiter nach und beklagte, dass die Drosselung beim Spielen permanent greifen würde und das doch nicht Sinn der Sache sein könne. Die Antwort war wieder sehr ernüchternd:
"Hallo XYZ, wir verstehen Deinen Unmut. Leider ist das sog. Throttling bei den meisten, nicht explizit als Hochleistungs-Gaming Notebook konzipierten Laptop Modellen herstellerübergreifend aktuell aus Konzeptionsgründen unumgänglich. Was allerdings nur für den Status Quo gilt, da sich die Technologie rasant weiter entwickelt. Wir bitten um Dein Verständnis! Liebe Grüße, Dein Acer Team."
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Diese Aussage veranlasste mich nun letztendlich dazu, gegen meinen Händler vorzugehen. Ich hatte diesen mehrfach kontaktiert und auf den Fehler hingewiesen. Man wies mich darauf hin, dass ich das Gerät nur einschicken könne, ob an den Händler oder den Hersteller sei letztendlich egal, da der Händler es ohnehin nur weiterschicken würde und das eben nur eine längere Ausfallzeit bedeuten würde. Nachdem ich ihm das Ergebnis der beiden Reparaturversuche mitgeteilt hatte wurde ich darauf hingewiesen, dass eine Rückgabe nicht möglich sei, da das Notebook nunmal nachweislich laut Acer keinen Fehler habe. Nun möchte ich das Ganze rechtlich durchsetzen. Dafür gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten:
a. Anfechtung des Kaufvertrags wegen Eigenschaftsirrtum
b. Argumentation über die Gewährleistung im Sinne eines Sachmangels
Ich habe mich für die Möglichkeit a entschieden und dem Händler nun ein Schreiben zukommen lassen, wo ich die Aufhebung des Kaufvertrags und die Erstattung des vollen Kaufpreises im Austausch gegen die Ware fordere mit Fristsetzung zum 20.Oktober 2011. Der Händler kann dies natürlich ablehnen.
Für diesen Fall gäbe es noch den Plan B. Einen Anwalt habe ich bereits zu Rate gezogen und man würde dann eben Klage erheben und für den Nachweis des erheblichen Sachmangels einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, ein Gutachten zu erstellen. Rechtlich steht der Händler nämlich auf wackligen Füßen, denn die Beweispflicht liegt eigentlich bei ihm. Er argumentiert dabei über den Fehlerbericht der Acer-Werkstatt, die aber nunmal nicht unabhängig ist, sondern natürlich ebenso daran interessiert ist, dass das Gerät nicht zurückwandert.
Ich wiederum stehe rechtlich gut da, da ich von allem oben Behaupteten schriftliche Unterlagen im Original vorliegen habe, die meine Argumentation stützen.
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FAZIT: Was Acer macht, ist in meinen Augen schlichtweg Betrug am Kunden. Es werden Notebooks mit toller Hardware angepriesen und ausgerechnet am Kühlsystem spart man sich die 10 Euro für einen zweiten Lüfter, den das Vorgängermodell noch besaß. Beschwert man sich als Kunde, bekommt man Fehler als Features verkauft und wird darauf hingewiesen, dass andere Hersteller dieselben Probleme haben und es deshalb kein Rückgabegrund sei. Der Hinweis darauf, dass es sich um kein "Hochleistungs-Gaming Notebook" handelt ist in meinen Augen ebenso falsch, da im Werbetext extra damit geworben wird, dass das Notebook für "anspruchsvolle Spiele" konzipiert ist.
Alles in allem kann ich von Acer jedem nur noch abraten, es sei denn, man begnügt sich mit einer 14tägigen Garantiezeit - die allerdings nur beim Onlinekauf gegeben ist !