Apple ist vor dem Landgericht München mit dem Versuch gescheitert eine einstweilige Verfügung gegen den Konkurrenten Samsung zu erwirken. Der iPhone-Hersteller hatte versucht den Verkauf des Samsung-Tablets Galaxy Tab 10.1N sowie des Smartphones Galaxy Nexus durch einen Gerichtsbeschluss zu stoppen.
Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Bloomberg sah der zuständige Richter den Vorwurf des US-Konzerns, Samsung verletzte mit den Geräten ein Apple-Patent, als nicht gerechtfertigt an. Das beanstandete Patent beschreibt eine Bedienungstechnik für Touchscreen-Geräte. Der südkoreanische Hersteller konnte aber das Gericht in München davon überzeugen, dass eine derartige Technik bereits auf dem Markt war bevor Apple sich das Patent sicherte. Somit könnte das Patent demnächst vom Europäischen Patentamt als gänzlich ungültig erklärt werden, spekuliert die Nachrichtenagentur.
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Wie sich Apple nun in diesem Fall weiter verhalten wird ist bisher nicht bekannt. Allerdings wird bereits am 9. Februar das nächste Urteil in der schier endlos anmutenden juristischen Schlammschlacht zwischen Apple und Samsung erwartet. Dann entscheidet das Düsseldorfer Landgericht voraussichtlich über einen möglichen Verkaufsstopp des Samsung Galaxy Tab 10.1N. In diesem Verfahren hatte Apple jedoch nicht die Verletzung eines Patents, sondern die eines sogenannten Geschmacksmusters beanstandet.